Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies wird im Erstkontakt ("Psychotherapeutische Sprechstunde") abgeklärt. Sie können ohne Überweisung eines Arztes direkt zu mir kommen. In den folgenden zwei bis vier "probatorischen" Sitzungen werden genaue Problemanalyse, Ziele und möglichen Ursachen besprochen. Dann wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Hierzu wird ein kurzer Bericht Ihres (Haus-)Arztes benötigt (Konsiliarbericht), um eventuell körperliche Ursachen abzuklären. Die Krankenkasse übernimmt zunächst 12 Sitzungen, man kann aber bei Bedarf bis zu 80 Sitzungen durchführen. Die Sitzungen dauern 50 Minuten, die Häufigkeit wird individuell vereinbart. So kann es wichtig sein, bei akuten Krisen sich mehrmals pro Woche zu treffen oder bei bestimmten Erkrankungen sogar mehrere Stunden an einem Tag durchzuführen. Andererseits können auch monatliche Termine ausreichen.